Ehrlich währt am längsten.

1. Allgemeines

a. Die nachstehenden Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der apromed GmbH (im Nachfolgenden: apromed).
b. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
c. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftbedingungen von apromed bedürfen der Schriftform.
d. Werden diese Bedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.

2. Angebot und Vertragsschluss

a. Angebote der apromed sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

3. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

a. Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Waren nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu sichten und erkennbare Mängel der apromed unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt zurückzusenden.
b. Die apromed ist in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4. Lieferung

a. Lieferfrist
a.a. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse sowie Umstände, die die apromed nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen die apromed unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als vorgenannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht für den Kunden nur dann, wenn dieser zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
a.b. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

b. Transportschaden
b.a. Berechtigte Retouren sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Umgehende Fotodokumentation der ungeöffneten beschädigten Außenverpackung sowie eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch den Fahrer des Transportunternehmens ist aus versicherungstechnischen Gründen zwingend erforderlich.
b.b. Bei kühlpflichtigen Präparaten ist ein Transportschaden zusätzlich umgehend nach Wareneingang telefonisch oder per Fax / E-Mail zu melden.

5. Preise

a. Die Preise verstehen sich netto einschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Lieferungen und Leistungen für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind. Diese werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
b. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6. Zahlung

a. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen sofort und ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug, größer 30 Tage ist die apromed berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die apromed einen höheren Schaden nachweist.
b. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von der apromed verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von der apromed anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
c. Schuldet der Kunde der apromed mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden, die jeweils ältere Schuld getilgt.

7. Annahmeverzug des Kunden

a. Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die apromed nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die apromed Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die apromed einen höheren Schaden nachweist.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Alle gelieferten Waren verbleiben im Eigentum von der apromed bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
b. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die apromed ab.
c. Die im Eigentum von der apromed stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die apromed abgetreten, wobei die apromed die Abtretung annimmt.
d. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Zu weiteren Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung) ist der Kunde nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die apromed abgetreten. Die apromed nimmt diese Abtretung an. Sie dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit Waren anderer Lieferanten veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an die apromed zu unterrichten und die apromed die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
e. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum von der apromed hinzuweisen und die apromed unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
f. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, ist die apromed insoweit nach eigener Wahl zur anteiligen Freigabe von Sicherheiten auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

9. Haftung

a. Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet die apromed auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
b. Die apromed haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

10. Abtretbarkeit von Ansprüchen

a. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der apromed abgeschlossene Verträge als Ganzes oder als einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit der apromed geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der apromed ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

11. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

a. Der Kunde ermächtigt die apromed, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
b. Die apromed ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.

12. Schlussbestimmungen

a. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
b. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980).
c. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der apromed ist Flensburg.
d. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Flensburg vereinbart.